Freizeiten

Intensive Zeit in Gemeinschaft

Übersicht Freizeiten zum Download für Gemeindebriefe oder zur Weitergabe:

Übersicht farbig

Übersicht schwarz-weis

Freizeitfahrten gehören von Anfang an zu den Aktivitäten der Evangelischen Jugend. Mit diesen Fahrten wollen wir euch die Möglichkeit bieten konkrete Hilfestellung für die Bewältigung des eigenen Lebens zu erfahren aber natürlich auch Fun, Erholung und eine super Gemeinschaft mit anderen zu erleben. Dabei spielen die Bibel, das gemeinsame Singen, Beten und das Reden über Gott und die Welt eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund sind unsere Freizeitangebote als Gruppenfreizeiten konzipiert, in die man sich aktiv einbringt, vom Tischdecken bis hin zum gemeinsamen Kochen und Abtrocknen, bei der Ausgestaltung von Gottesdiensten, Bibelarbeiten oder gemeinsamen Festen. Neben den traditionellen Bibelfreizeiten gibt es auch Fahrten mit eher sportlichen Profil wie Ski-, Kletter-, Segel-, Kanu- und Rad-Freizeiten aber auch Bildungsfreizeiten und Work-Camps gehören zur Angebotspalette. Wir hoffen du findest ein passendes Angebot.
Unsere Angebote sind offen für alle Interessierten, die einfach neugierig sind, was sich hinter dem Christsein verbirgt. Ein Reiseunternehmen im üblichen, kommerziellen Sinne sind wir nicht, aber es gibt auch bei uns Allgemeine Geschäftsbedingungen, die ihr kennen solltet und weiter unten findet.

Erklärung zu den Preiskategorien

Die Preiskategorien beziehen sich auf Teilnehmer aus:
1) Chemnitz (6-18 Jahre oder bis 21, wenn Leistungen nach SGB II oder SGB XII bezogen werden)
2) Landkreise Zwickau und Mittelsachsen (6-21 Jahre)
3) TN aus restl. Sachsen (bis 20 Jahre)
4) voller TN-Beitrag
Die Abstufung entsteht durch unterschiedliche Fördersummen der Jugendämter.
 
Erklärung zur Anmeldung

Du bekommst bei Interesse einen Link zum Anmeldeformular auf die angegebene Email-Adresse, die auch während der Maßnahme für die Kommunikation genutzt wird. Sollte keine Mail ankommen, liegt ein Fehler in der Email-Adresse vor. Bitte nochmal eingeben.

Die Daten (Alter, Adresse...) werden zur Fördermittelbeantragung an die entsprechenden Ämter weitergegeben.

Nach deiner verbindlichen Anmeldung erhältst du eine Mail mit der Bestätigung und den Zahlungsinformationen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf die folgenden Hinweise würden wir gerne verzichten, doch die Praxis zeigt die Notwendigkeit solcher Hinweise:

1. Unsere Freizeiten sind Gruppenfreizeiten. Mit deiner Anmeldung erklärst du dich zur Teilnahme am Gemeinschaftsprogramm der Gruppe und deren Aktionen bereit. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, solltest du wissen, dass deine Eltern während der Freizeit ihre Aufsichtspflicht an die jeweiligen Leiter I Mitarbeiter delegiert haben. Deshalb müssen deren Hinweise unbedingt beachtet werden.

2. Unverheiratete Paare bekommen bei der Evangelischen Jugend Chemnitz kein gemeinsames Zimmer oder Zelt.

3. Während unserer Veranstaltungen und Freizeiten wird fotografiert. Die Bilder werden von uns im Internet und in unseren Publikationen verwendet, wenn du nicht ausdrücklich einer Verwendung deines Bildes widersprichst. Bei unseren Fotoveröffentlichungen achten wir darauf, dass du nicht bloßgestellt oder lächerlich gemacht wirst.

4. Unsere Preiskalkulationen beinhalten schon die Zuschüsse unserer Landeskirche und der Kommunen. Für Teilnehmer, die nicht aus der Stadt Chemnitz bzw. dem Landkreis Zwickau und Mittelsachsen kommen, erhöht sich der TN-Beitrag um die einkalkulierte Zuschusshöhe. Bei Nichtgewährung oder Minderung dieser Zuschüsse kann es für alle zu Preiserhöhungen kommen, die wir aber spätestens mit dem Freizeitbrief (ca. 3 Wochen vorher) mitteilen.

5. Mit deiner Anmeldung und der schriftlichen Bestätigung durch uns gehen wir einen Vertrag ein. Diese Bedingungen sind damit für beide Seiten verbindlich.

5.1. Mit der Anmeldebestätigung wird eine Anzahlung von mind. 25,00 € bzw. 50,00 € innerhalb von 14 Tagen fällig entsprechend Anmeldebestätigung.

5.2. Wir als Veranstalter können für die ausgeschriebenen Leistungen im Freizeitheft verantwortlich gemacht werden. Bei einer Teilnehmerzahl von unter 50 % behalten wir uns vor, die Freizeit bis spätestens 3 Wochen vor Freizeitbeginn abzusagen. Wir verpflichten uns diesbezüglich zur unverzüglichen Information und zur Erstattung aller bereits gezahlten Gelder.

5.3. Andererseits entsteht für den Fall eines Reiserücktrittes von deiner Seite her, eine finanzielle Forderung für Leerbetten- und Verpflegungsgelder gegenüber dem Heim, die unter Umständen das Anzahlungsgeld weit überschreiten kann. Da wir nur die tatsächlich entstandenen Kosten berechnen wollen, ist eine eventuelle Rückzahlung des Anzahlungsgeldes grundsätzlich erst nach dem finanziellen Abschluss der Freizeit möglich.